Wie viel Förderung bekommst du für deine neue Wärmepumpe? Gib ein paar Eckdaten ein und sieh sofort deine mögliche Quote (bis 70 % über KfW 458, 80 % bei geringem Einkommen), den Zuschuss und deinen Eigenanteil – jetzt mit Einkommensstaffel und Kinder-Bonus.
Neu ab 21. Juli 2026: Die Heizungsförderung (KfW 458) wurde umgestellt – für viele Haushalte fällt sie jetzt sogar höher aus. Jeder Antrag startet bei 30 % Grundförderung. Wer eine funktionierende Gas- oder Ölheizung im selbstbewohnten Haus ersetzt, bekommt zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus (+16 %). Dazu kommt der einkommensabhängige Bonus, jetzt gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen: +40 % bis 30.000 €, +30 % bis 40.000 €, +10 % bis 50.000 €.
Besonders für Familien: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, werden einmalig 10.000 € vom anrechenbaren Einkommen abgezogen – so erreichen mehr Familien die höheren Bonusstufen. In Summe sind bis zu 70 % möglich – 80 % nur bei einem anzusetzenden Einkommen bis 30.000 €. Bezogen ist das auf maximal 28.000 € förderfähige Kosten (erste Wohneinheit), also bis zu 22.400 € Zuschuss. Der Effizienzbonus für natürliche Kältemittel ist mit der Reform entfallen.
Der Rechner oben schätzt deine mögliche Quote, den Zuschuss und den verbleibenden Eigenanteil. Die aktuellen Konditionen gelten bis Ende Januar 2027, danach sinken einzelne Bestandteile halbjährlich. Für die genaue Zusage ist der KfW-Bescheid maßgeblich. Stand: 21.07.2026 · Quelle: KfW 458.
Kein Hersteller, kein Verkaufsinteresse – wir empfehlen keine Marke, sondern zeigen deine Förderung neutral.
Nicht nur die Wärmepumpe: auch Dämmung (BAFA), Steuerbonus § 35c und Photovoltaik – im Förder-Check kombiniert.
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Über die KfW 458 gibt es 30 % Grundförderung. Dazu kommen der Klimageschwindigkeitsbonus (+16 % beim Austausch einer funktionierenden Gas-/Ölheizung) und der einkommensabhängige Bonus (+40 % bis 30.000 €, +30 % bis 40.000 €, +10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen; einmalig −10.000 € bei mind. einem minderjährigen Kind). So sind bis zu 70 % möglich, bei einem anzusetzenden Einkommen bis 30.000 € bis zu 80 % – gedeckelt auf 28.000 € förderfähige Kosten je erster Wohneinheit, also bis zu 22.400 € Zuschuss. Stand 21.07.2026, gültig bis Ende Januar 2027.
Hersteller-Rechner sind meist auf die eigenen Geräte und den Verkauf im Einfamilienhaus zugeschnitten. Förderbär ist herstellerunabhängig und rechnet dein ganzes Vorhaben durch – Wärmepumpe (KfW 458), Dämmung (BAFA), Steuerbonus § 35c und Photovoltaik – plus den kostenlosen Förder-Check, der die für dich passenden Programme zusammenstellt. Ohne Anmeldung, ohne Verkaufsinteresse.
Für die KfW 458 ist kein Energieberater vorgeschrieben – die Antragstellung läuft über die KfW und einen Fachbetrieb. Bei Dämmmaßnahmen kann die technische Bestätigung seit dem 21.07.2026 auch dein Fachbetrieb übernehmen. Ein zertifizierter Energie-Effizienz-Experte ist Pflicht, wenn du die geförderte Fachplanung und Baubegleitung in Anspruch nimmst – und immer für den iSFP.
Nein, für dieselbe Maßnahme gilt entweder die BEG-Förderung (KfW 458) oder der Steuerbonus nach § 35c – nicht beides. Der Zuschuss ist bei der Wärmepumpe meist deutlich attraktiver.