Grundförderung, Boni, Deckelung, Antragsweg: So holst du das Maximum aus der KfW-458-Heizungsförderung heraus – verständlich erklärt und mit direktem Rechner.
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Sätze: Klimabonus 16 %, ein gestaffelter Einkommensbonus (bis 50.000 €) und ein Familienzuschlag von einmalig 10.000 € (bei mind. einem minderjährigen Kind). Der Höchstsatz liegt bei 70 % – 80 % nur bei einem anzusetzenden Einkommen bis 30.000 €, gedeckelt auf 28.000 € Kosten (max. 22.400 € Zuschuss). Der Rechner unten ist bereits auf dem neuen Stand. Gültig bis Ende Januar 2027, danach halbjährliche Absenkung.
Kurz: Die Heizungsförderung der KfW (Programm 458) ist ein Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst. Jeder Antrag startet bei 30 % Grundförderung, mit den Boni sind bis zu 70 % drin – 80 % nur bei einem anzusetzenden Einkommen bis 30.000 €.
Die wichtigste Förderung für den Heizungstausch ist 2026 die Heizungsförderung der KfW (Programm 458). Sie ist ein Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst. Jeder Antrag beginnt bei einer Grundförderung von 30 % – darauf kommen mehrere Boni, die sich addieren, bis maximal 70 % – und nur bei einem anzusetzenden Einkommen bis 30.000 € bis 80 %.
Kurz: Auf die 30 % Grundförderung kommen der Klimageschwindigkeitsbonus (+16 %) und der nach Einkommen gestaffelte Bonus (+40 / +30 / +10 %), bei Kindern zusätzlich der Familienzuschlag. Förderfähig sind bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit – macht höchstens 19.600 €, bei 80 % bis zu 22.400 € Zuschuss.
Die Boni sind auf insgesamt 80 % gedeckelt (bei niedrigem Einkommen; sonst bis 70 %). Der Effizienzbonus für natürliche Kältemittel ist mit der Reform vom 21.07.2026 entfallen. Förderfähig sind bis zu 28.000 € an Kosten für die erste Wohneinheit – bei 70 % sind das bis zu 19.600 €, bei 80 % bis zu 22.400 € Zuschuss. Die aktuellen Konditionen gelten bis Ende Januar 2027.
Kurz: Zuerst den Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung, dann der Antrag im KfW-Zuschussportal – vor dem endgültigen Loslegen. Einen zertifizierten Energieberater brauchst du für die KfW 458 nicht zwingend.
Einen zertifizierten Energieberater brauchst du für die KfW 458 nicht zwingend – für Dämmmaßnahmen und den iSFP-Bonus dagegen schon.
Kurz: Für dieselbe Maßnahme gibt es entweder den KfW-Zuschuss oder den Steuerbonus nach § 35c – nie beides. Bei der Wärmepumpe ist der Zuschuss in aller Regel deutlich attraktiver.
Für dieselbe Maßnahme gilt entweder der KfW-Zuschuss oder der Steuerbonus nach § 35c – nicht beides. Bei der Wärmepumpe ist der Zuschuss in aller Regel deutlich attraktiver. Details im Ratgeber zum Steuerbonus.
Stand: Juli 2026. Angaben ohne Gewähr. Verbindlich sind die offiziellen Konditionen der KfW (Programm 458).
Sieh in Sekunden, wie hoch deine Förderquote, dein Zuschuss und dein Eigenanteil ausfallen.
Zum Wärmepumpen-Rechner →Klapp auf, was dich interessiert – oben bleibt alles übersichtlich, hier gehst du in die Tiefe.
Luft/Wasser nutzt die Außenluft, ist am weitesten verbreitet und in der Anschaffung am günstigsten. Sole/Wasser (Erdwärme über Bohrung oder Flächenkollektor) arbeitet effizienter, ist aber teurer und genehmigungsintensiver. Wasser/Wasser (Grundwasser) ist sehr effizient, aber genehmigungspflichtig. Gefördert werden alle Typen, sofern die technischen Mindestanforderungen (u. a. Jahresarbeitszahl) erfüllt sind. Der frühere Effizienzbonus für natürliche Kältemittel ist mit der Reform vom 21.07.2026 entfallen.
Die JAZ sagt, wie viel Wärme die Pumpe übers Jahr aus einer Kilowattstunde Strom macht. Je höher, desto günstiger der Betrieb. Gut ausgelegte Anlagen erreichen etwa 3,5 bis 4,5. Erreicht wird das über niedrige Vorlauftemperaturen, ausreichend große Heizflächen und einen sauberen hydraulischen Abgleich. Für die Förderung ist eine Mindesteffizienz vorgeschrieben.
In vielen Altbauten ja – entscheidend ist die benötigte Vorlauftemperatur. Große Heizkörper oder eine Fußbodenheizung sind ideal. Oft genügt es, einzelne Heizkörper zu tauschen und den Abgleich zu machen. Wie viel Heizleistung dein Haus braucht, schätzt du grob mit dem Heizlast-Rechner.
Nicht zwingend – aber jede Verbesserung der Gebäudehülle senkt die nötige Vorlauftemperatur und damit die Stromkosten der Wärmepumpe. Dämmung läuft über einen eigenen Fördertopf (BEG-Einzelmaßnahme, BAFA), nicht über die KfW 458. Mehr dazu im Ratgeber Dämmung-Förderung.
Beim hydraulischen Abgleich wird eingestellt, dass jeder Heizkörper genau die richtige Wassermenge bekommt. Für die Förderung ist er verpflichtend – und sinnvoll, weil er Effizienz und Wärmekomfort spürbar verbessert.
Als grobe Orientierung: Luft/Wasser-Anlagen liegen inklusive Einbau häufig im Bereich von rund 15.000 bis 30.000 €, Erdwärme durch die Bohrung darüber. Mit bis zu 70 % Förderung – 80 % bei geringem Einkommen – sinkt der Eigenanteil deutlich. Verbindlich ist immer das Angebot deines Fachbetriebs – überschlagen kannst du es im Wärmepumpen-Rechner.
Ja. Ergänzend zum Zuschuss bietet die KfW einen zinsvergünstigten Ergänzungskredit für die Heizung und weitere Sanierungsmaßnahmen. Für Haushalte unterhalb einer Einkommensgrenze ist er besonders zinsgünstig. So lässt sich der Eigenanteil strecken, ohne die Zuschussförderung zu verlieren.
Der Klimageschwindigkeitsbonus ist bewusst degressiv angelegt – er sinkt über die kommenden Jahre schrittweise. Wer früher vom fossilen Kessel auf eine Wärmepumpe umsteigt, sichert sich also die höhere Quote. Die aktuell gültige Höhe steht verbindlich bei der KfW (458).
Nein – im Gegenteil: Den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es gerade dann, wenn du eine noch funktionierende alte Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzt und selbst im Haus wohnst.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich die Eigentümer. Die selbstnutzer-gebundenen Boni (Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus) setzen voraus, dass du selbst im Gebäude wohnst. Vermietete Objekte sind über die Grundförderung förderfähig, aber ohne diese Boni.
Eine Wärmepumpe heizt mit Strom – das wirkt sich auf Zähler, Tarif und Aufstellung aus. Klapp auf, was dich betrifft.
Beides geht. Du kannst sie über den Haushaltszähler mitlaufen lassen oder einen separaten Zähler mit Wärmepumpen-/Heizstromtarif nutzen. Solche Tarife haben oft einen günstigeren Arbeitspreis, dafür eine zusätzliche Grundgebühr – ob es sich lohnt, hängt vom Verbrauch ab. Deinen voraussichtlichen Stromverbrauch schätzt du mit dem Strombedarf-Rechner.
Seit 2024 gilt die Wärmepumpe (über 4,2 kW) als „steuerbare Verbrauchseinrichtung“. Der Netzbetreiber darf sie in seltenen Netz-Spitzen kurz auf mindestens 4,2 kW drosseln (nicht abschalten – Heizen und Warmwasser bleiben gesichert). Im Gegenzug bekommst du reduzierte Netzentgelte: pauschal (Modul 1) oder als Rabatt auf den Arbeitspreis (Modul 2), grob in der Größenordnung von 100–190 € pro Jahr. Stand 2026 – Details bei der Bundesnetzagentur.
Faustformel: jährlicher Heizwärmebedarf geteilt durch die Jahresarbeitszahl (JAZ) ergibt den Stromverbrauch. Beispiel: 12.000 kWh Wärmebedarf ÷ JAZ 4 = rund 3.000 kWh Strom im Jahr. Mit einem günstigen Wärmepumpentarif und ggf. eigenem Solarstrom sinken die Kosten weiter. Durchrechnen im Verbrauchs-Check.
Sehr oft ja: Selbst erzeugter Solarstrom ist deutlich günstiger als Netzstrom, und die Wärmepumpe ist ein idealer Abnehmer tagsüber. Das senkt die Heizkosten spürbar. Was PV auf deinem Dach bringt, liest du im Photovoltaik-Ratgeber.
Ein großer Pufferspeicher ist nicht zwingend. Häufig genügt ein kleiner Reihenpufferspeicher oder eine hydraulische Weiche; bei einer Fußbodenheizung als großer Fläche kommen manche Anlagen sogar ganz ohne aus. Ein Fachbetrieb legt das passend zu deinem Heizsystem und Platz aus – Platzmangel ist selten ein Ausschlusskriterium.
Die häufigste Bauart (Luft/Wasser) hat eine Außeneinheit, die wenig Platz braucht; wichtig ist ein ausreichender Schallabstand zum Nachbargrundstück. Alternativ gibt es Innen- oder Split-Aufstellungen. Moderne Geräte sind im Betrieb relativ leise – der Aufstellort wird bei der Planung mit festgelegt.
Daran denken viele nicht: Fest verbaute Heizungsteile sind über die Wohngebäudeversicherung meist mitversichert – der Diebstahl der Außeneinheit aber oft nicht automatisch. Informiere deinen Versicherer am besten schon vor der Installation, sonst kann der Schutz im Schadensfall eingeschränkt sein. Prüfe zusätzlich Diebstahl/Vandalismus und – je nach Lage – den Einschluss von Elementarschäden. Nur zur Orientierung, keine Versicherungsberatung – im Zweifel mit deinem Versicherer klären.
30 % Grundförderung plus Boni bis insgesamt 70 %, bei geringem Einkommen bis 80 %: Klimageschwindigkeitsbonus +16 %, gestaffelter Einkommensbonus (+40 % bis 30.000 €, +30 % bis 40.000 €, +10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen; einmalig −10.000 € bei mind. einem minderjährigen Kind). Förderfähig sind bis zu 28.000 € je erster Wohneinheit. Stand August 2026 – die jeweils gültigen Sätze stehen verbindlich bei der KfW.
Ja. Du schließt zuerst einen Liefer- und Leistungsvertrag (idealerweise mit aufschiebender Bedingung) und stellst dann den Antrag im KfW-Portal, bevor die Maßnahme endgültig beginnt.
Selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen: +40 % bis 30.000 €, +30 % bis 40.000 €, +10 % bis 50.000 €. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, werden einmalig 10.000 € abgezogen, sodass mehr Familien den Bonus erreichen. Nachweis über die Steuerbescheide.
Für dieselbe Maßnahme nur eins von beiden – nicht zusammen. Bei der Wärmepumpe ist der KfW-Zuschuss meist attraktiver. Details im Ratgeber zum Steuerbonus § 35c.
Für die reine Heizungsförderung (KfW 458) nicht zwingend. Für Dämmmaßnahmen und den iSFP-Bonus dagegen schon – bei der Dämmung allerdings nur für die geförderte Fachplanung und Baubegleitung – die technische Bestätigung selbst kann seit dem 21.07.2026 auch der Fachbetrieb übernehmen.
Nach Antragstellung erhältst du die Zusage in der Regel innerhalb einiger Wochen; umgesetzt wird danach. Ausgezahlt wird der Zuschuss, nachdem du die Nachweise (u. a. Fachunternehmererklärung, Rechnungen) eingereicht hast.
Weil einzelne Boni über die Jahre sinken, lohnt sich frühes Handeln. Maßgeblich ist immer der Stand zum Zeitpunkt deines Antrags – die verbindlichen Konditionen findest du bei der KfW.