Dämmung-Förderung 2026: 15 % Zuschuss

Dach, Wand, Fenster: Wie hoch der BAFA-Zuschuss für Dämmung ist, wie der iSFP-Bonus +5 % auf Kosten über 30.000 € draufpackt und worauf du beim Antrag achten musst.

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Dämmung-Förderung 2026: BEG-Zuschuss & iSFP-Bonus

Kurz: Dämmung senkt den Wärmebedarf dauerhaft und macht später auch die Heizung effizienter. Gefördert wird sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim BAFA.

Dämmung ist oft der stille Gewinner der Sanierung: Sie senkt den Wärmebedarf dauerhaft und macht später auch die Heizung effizienter. Gefördert werden Dämmmaßnahmen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim BAFA.

Wie hoch ist die Dämmung-Förderung?

Kurz: 15 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten der Gebäudehülle, mit individuellem Sanierungsfahrplan +5 % – seit dem 21.07.2026 aber nur auf den Kostenanteil über 30.000 €. Förderfähig sind bis zu 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr, mit iSFP 60.000 €.

Förderfähig sind bis zu 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr, mit iSFP erhöht sich der Rahmen auf 60.000 €. Voraussetzung ist eine technische Bestätigung – durch deinen Fachbetrieb oder einen zertifizierten Energie-Effizienz-Experten – und die Einhaltung technischer Mindestanforderungen (U-Werte).

Der iSFP zahlt sich doppelt aus

Kurz: Der Sanierungsfahrplan wird selbst mit 50 % auf das Beraterhonorar gefördert – höchstens 650 € beim Ein-/Zweifamilienhaus. Zusätzlich schaltet er den 5-%-Bonus für die folgenden Sanierungsschritte frei.

Der individuelle Sanierungsfahrplan wird selbst mit 50 % Zuschuss auf das Beraterhonorar gefördert (max. 650 € beim Ein-/Zweifamilienhaus, 850 € beim Mehrfamilienhaus). Er schaltet zusätzlich den 5-%-iSFP-Bonus für die folgenden Sanierungsschritte frei (seit 21.07.2026 auf Kosten über 30.000 €) – oft rechnet sich die Beratung allein dadurch.

Drei Kategorien, ein gemeinsamer Topf

Kurz: Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung bekommen dieselben 15 % – teilen sich aber die Obergrenze von 30.000 € je Wohneinheit und Jahr. Wer den Rahmen mit der Dämmung ausschöpft, hat im selben Jahr nichts mehr für die Lüftungsanlage.

Die BEG-Einzelmaßnahmen bestehen aus drei Kategorien – die Dämmung ist nur eine davon:

Alle drei bekommen dieselben 15 % und denselben iSFP-Bonus. Der Heizungstausch selbst gehört nicht dazu – der läuft über die KfW 458 mit eigenen Sätzen und einem eigenen Kostenrahmen.

Der Punkt, den viele übersehen: Die Obergrenze von 30.000 € je Wohneinheit und Jahr gilt für alle drei Kategorien zusammen. Wer für 30.000 € dämmt, hat im selben Jahr keinen Spielraum mehr für die Lüftungsanlage – der Rahmen ist ausgeschöpft. Mit Sanierungsfahrplan verdoppelt sich der gemeinsame Rahmen auf 60.000 €.

Planst du mehrere Maßnahmen, lohnt es sich deshalb, sie über zwei Kalenderjahre zu verteilen oder von vornherein mit dem iSFP zu arbeiten. Genau dafür ist er gedacht.

Zuschuss oder Steuerbonus?

Kurz: Für dieselbe Maßnahme gibt es den BEG-Zuschuss oder den Steuerbonus nach § 35c, nicht beides. Wer wenig Steuern zahlt oder keinen Berater einbinden möchte, fährt mit dem Steuerbonus oft einfacher.

Auch bei der Dämmung gilt: BEG-Zuschuss oder Steuerbonus nach § 35c für dieselbe Maßnahme, nicht beides. Wer wenig Steuern zahlt oder den Berater nicht einbinden möchte, für den kann der Steuerbonus die einfachere Wahl sein.

Stand: August 2026. Angaben ohne Gewähr. Verbindlich sind die offiziellen Konditionen des BAFA (Gebäudehülle).

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Dämmung-Förderung – die Details

Klapp auf, was dich interessiert – oben bleibt alles übersichtlich, hier gehst du in die Tiefe.

Welche Dämm-Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden u. a. die Dämmung von Außenwänden (Fassade), Dach und oberster Geschossdecke, Kellerdecke und Bodenplatte sowie die Erneuerung von Fenstern und Außentüren – jeweils, wenn bestimmte U-Wert-Anforderungen erreicht werden.

Über welchen Weg läuft die Dämmförderung?

Als BEG-Einzelmaßnahme über die BAFA: 15 % Zuschuss, plus 5 % mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) – seit 21.07.2026 nur noch auf den Kostenanteil über 30.000 € (max. 10.500 €, 1. Wohneinheit). Die Bestätigung übernimmt dein Fachbetrieb oder ein zugelassener Energie-Effizienz-Experte. Stand August 2026 – verbindlich bei der BAFA.

Was ist der U-Wert und welchen muss ich erreichen?

Der U-Wert beschreibt, wie viel Wärme ein Bauteil durchlässt – je kleiner, desto besser gedämmt. Für die Förderung müssen je Bauteil bestimmte Höchst-U-Werte unterschritten werden (Nachweis per Fachunternehmererklärung). Deinen Wandaufbau kannst du im Dämm-Rechner (Profi-Modus) überschlagen.

Was bringt der iSFP-Bonus konkret?

Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan vom Energieberater steigt der Zuschuss um 5 Prozentpunkte – seit 21.07.2026 aber nur auf den Kostenanteil über 30.000 € –, und die förderfähige Kostengrenze verdoppelt sich. Der Fahrplan selbst ist zusätzlich zur Hälfte förderfähig.

Dämmung-Zuschuss oder Steuerbonus § 35c?

Für dieselbe Maßnahme gilt entweder der BAFA-Zuschuss oder der Steuerbonus – nicht beides. Wer keinen Zuschuss beantragt, kann 20 % über die Steuer geltend machen. Details im Ratgeber Steuerbonus § 35c.

Erst dämmen oder erst die Heizung tauschen?

Eine bessere Gebäudehülle senkt die Heizlast und erlaubt niedrigere Vorlauftemperaturen – das macht später z. B. eine Wärmepumpe effizienter. Die richtige Reihenfolge hängt vom Gebäude ab; ein Energieberater ordnet sie im Sanierungsfahrplan ein.

Innen- oder Außendämmung?

Außendämmung ist meist am wirksamsten und vermeidet Wärmebrücken. Wo das nicht geht (z. B. denkmalgeschützte Fassade), ist eine fachgerecht geplante Innendämmung eine Alternative – hier ist sauberes Arbeiten gegen Feuchte/Schimmel besonders wichtig.

Was kostet Dämmung ungefähr?

Das hängt stark von Bauteil, Fläche und Dämmstoff ab. Fassadendämmung ist aufwendiger als eine Dämmung der obersten Geschossdecke, die oft sehr günstig viel bringt. Verbindlich ist das Angebot; grob einordnen kannst du es mit dem Dämm-Rechner.

Häufige Fragen

Wie viel Förderung gibt es für Dämmung?

Über die BEG EM beim BAFA gibt es 15 % Zuschuss auf die Kosten der Gebäudehülle. Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) kommen +5 % hinzu – seit 21.07.2026 aber nur noch auf den Kostenanteil über 30.000 € (max. 10.500 € für die erste Wohneinheit). Förderfähig sind bis zu 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr, mit iSFP bis 60.000 €.

Was ist ein iSFP und warum lohnt er sich?

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist eine geförderte Energieberatung (50 % Zuschuss auf das Honorar). Er zeigt die sinnvolle Reihenfolge der Maßnahmen und hebt den Fördersatz vieler Einzelmaßnahmen um 5 Prozentpunkte – seit 21.07.2026 allerdings nur noch für den Kostenanteil über 30.000 €.

Brauche ich für die Dämmung-Förderung einen Energieberater?

Ja. Die technische Umsetzung bestätigt seit dem 21.07.2026 entweder dein ausführender Fachbetrieb oder ein zertifizierter Energie-Effizienz-Experte. Zwingend ist ein Experte für die zusätzlich geförderte Fachplanung und Baubegleitung – und er muss dann vom ausführenden Betrieb unabhängig sein.

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