Die starre 65-%-Pflicht ist seit dem 29. Juli 2026 gestrichen – das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist in Kraft. Hier steht, was seitdem gilt, was ab 2029 kommt – und warum Dämmung und Fenster ohnehin nie darunter fielen.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226) und ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft. Es löst das bisherige „Heizungsgesetz" ab. Weitere Teile folgen gestaffelt: der neue Energieausweis zum 1. Januar 2027, der Nullemissionsstandard 2028 und 2030.
Das Wichtigste in einem Satz: Die starre 65-%-Pflicht ist ersatzlos gestrichen, an ihre Stelle tritt ab 2029 eine „Biotreppe" mit langsam steigenden Anteilen klimafreundlicher Brennstoffe. Deine Förderung bleibt – sie wurde am 21. Juli 2026 neu geregelt. Details weiter unten – verbindlich ist stets der aktuelle Stand beim GEG-Portal des Bundes ↗.
Die 65-%-Regel war jahrelang das Herzstück des Gebäudeenergiegesetzes (GEG): Jede neu eingebaute Heizung sollte so betrieben werden, dass mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbarer Energie stammt. Mit dem neuen GModG wird diese starre Vorgabe gestrichen. Zwei Grundsätze bleiben aber unverändert und sind für dich das Wichtigste: Es geht immer nur um die Heizung selbst (nicht um Dämmung oder Fenster), und bestehende, funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden – niemand muss eine intakte Anlage herausreißen.
Die Heizungs-Anforderungen (ob alte 65-%-Regel oder neue Biotreppe) betreffen ausschließlich die Wärmeerzeugung – also die Heizung. Dämmung, Fenster, Dach und Fassade gehören zur Gebäudehülle und laufen über eine andere Schiene: Wenn du sie erneuerst, gelten eigene technische Höchstwerte (U-Werte), aber keine Heizungs-Quote. Gefördert werden sie über die BEG mit 15–20 % Zuschuss. Mehr dazu im Ratgeber Dämmung-Förderung.
Kurz: Vorgeschrieben ist keine dieser Optionen mehr. Gefördert wird aber nur, wer klimafreundlich heizt – Gas und Öl gehen leer aus.
Seit dem Wegfallder 65-%-Pflicht ist keine dieser Optionen mehr vorgeschrieben. Interessant bleiben sie trotzdem: Sie senken die Betriebskosten, umgehen die Biotreppe ab 2029 und den steigenden CO₂-Preis – und nur für sie gibt es Förderung. Du musst dich dabei nicht zwingend für die Wärmepumpe entscheiden:
Kurz: Du entscheidest wieder selbst, welche Heizung eingebaut wird. Keine Austauschfristen, kein Zwang – funktionierende Anlagen dürfen bleiben. Die Förderung läuft trotzdem weiter.
Mit dem Inkrafttreten des GModG istdie Lage für Eigentümer deutlich einfacher geworden:
Wichtig: Dass keine Pflicht mehr besteht, heißt nicht, dass sich eine fossile Heizung rechnet. Ab 2029 greift die Biotreppe, und der CO₂-Preis steigt weiter. Wer auf Wärmepumpe oder Fernwärme umsteigt, umgeht beides und sichert sich zusätzlich die Förderung.
Kurz: Die 65-%-Pflicht ist weg, dafür kommt ab 2029 die „Biotreppe": Neue Gas- und Ölheizungen müssen dann einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe verfeuern.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat das „Verbotsprinzip" der 65-%-Regel durch ein flexibleres Modell ersetzt. Die wichtigsten Punkte:
| Ab Jahr | Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe |
|---|---|
| 2029 | 10 % |
| 2030 | 15 % |
| 2035 | 30 % |
| 2040 | 60 % |
| 2045 | 100 % (klimaneutral) |
Stand: 4. August 2026. Das GModG wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226); der Heizungsteil gilt seit dem 29. Juli 2026. Quellen: Deutscher Bundestag, GEG-Portal des Bundes.
Die gute Nachricht für deine Planung: Die Heizungsförderung über die KfW bleibt bestehen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Konditionen – 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und ein nach Einkommen gestaffelter Bonus. Der Deckel liegt bei 70 %, bei geringem Einkommen bei 80 %. Rechne dein Vorhaben unverbindlich im Wärmepumpen-Rechner durch oder lies den Ratgeber Wärmepumpe-Förderung.
Überleg dir zuerst, welche Heizleistung dein Haus braucht und welches System passt – dann prüfe die Förderung.
Zum Heizlast-Rechner →Klapp auf, was dich interessiert – oben bleibt alles übersichtlich, hier gehst du in die Tiefe.
Als klimafreundlich gelten u. a. Wärmepumpe, Anschluss an ein Wärmenetz (Fernwärme), Stromdirektheizung (bei gut gedämmten Gebäuden), Solarthermie, Biomasse (Holz/Pellets unter Auflagen) und Hybridheizungen. Seit dem GModG sind auch Gas- und Ölheizungen wieder möglich; ab 2029 müssen sie die steigenden Beimischquoten der Biotreppe erfüllen.
Nein. Es gilt Bestandsschutz: Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Seit dem 29. Juli 2026 gibt es ohnehin keine 65-%-Pflicht mehr, auch nicht beim Neueinbau.
Seit dem Wegfall der 65-%-Pflicht ist der Havariefall entspannt: Du darfst reparieren oder frei ersetzen, ohne eine bestimmte Technik einbauen zu müssen. Trotzdem lohnt der Blick auf die Förderung – der Antrag muss vor dem Auftrag an den Handwerker gestellt werden.
Nein. Die 65-%-Regel betraf ausschließlich die Heizungsanlage. Dämmung, Fenster und Gebäudehülle sind separat geregelt (Anforderungen des GModG + eigene Förderung). Mehr im Ratgeber Dämmung-Förderung.
Nein. Seit dem GModG sind neue Gas- und Ölheizungen wieder ohne Auflagen erlaubt. Sie müssen aber ab 2029 einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe beimischen (Biotreppe: 10 % ab 2029, bis 100 % ab 2045). Eine Beratung vor dem Einbau einer fossil betriebenen Heizung bleibt sinnvoll – die Beimischung und der CO₂-Preis wirken über die gesamte Laufzeit.
Eine Kombination aus zwei Wärmeerzeugern, z. B. Wärmepumpe für den Normalbetrieb plus ein Spitzenlast-Kessel für sehr kalte Tage. Seit dem Wegfall der 65-%-Pflicht ist sie keine Erfüllungsoption mehr, sondern schlicht eine technische Möglichkeit – für die Förderung zählt, dass der Wärmepumpen-Teil die KfW-Anforderungen erfüllt.
Die 65-%-Regel war eine gesetzliche Anforderung, keine Förderung – und sie ist entfallen. Die Förderung gibt es unabhängig davon weiter: Wer von einer fossilen Heizung auf z. B. eine Wärmepumpe umsteigt, kann sich attraktive Zuschüsse sichern. Details im Ratgeber Wärmepumpe-Förderung.
Maßgeblich ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Der Bundestag hat es am 10. Juli 2026 beschlossen, verkündet wurde es am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 226); der Heizungsteil gilt seit dem 29. Juli 2026. Den amtlichen, jeweils aktuellen Stand findest du beim GEG-Portal des Bundes und bei gesetze-im-internet.de. Stand: 4. August 2026.
Nein, sie ist gestrichen. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 28. Juli 2026 verkündet und gilt seit dem 29. Juli 2026. An die Stelle der starren 65-%-Pflicht tritt ab 2029 die Biotreppe.
Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt, müssen aber einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe (Biogas, Bio-Öl, Wasserstoff) nutzen: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040 und ab 2045 klimaneutral.
Nein. Funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Mit dem Wegfall der 65-%-Pflicht sind auch die früheren Austauschfristen nach Gebäudealter entfallen.
Die Heizungsförderung über die KfW bleibt bestehen. Seit 21. Juli 2026 gelten neue Konditionen: 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und ein nach Einkommen gestaffelter Bonus. Der Deckel liegt bei 70 %, bei geringem Einkommen bei 80 %. Verbindlich sind KfW und BAFA.
Nein. Die Heizungs-Anforderungen betreffen nur die Wärmeerzeugung. Dämmung, Fenster, Dach und Fassade gehören zur Gebäudehülle und haben eigene Anforderungen (Höchst-U-Werte bei Erneuerung) und eine eigene Förderung über die BEG: 15 %, mit individuellem Sanierungsfahrplan zusätzlich 5 % auf den Kostenanteil über 30.000 €.
Stand: 4. August 2026. Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist das offizielle GEG-Portal des Bundes.